Was ist zu tun im Trauerfall?


Bei einem Sterbefall zu Hause:


  • Benachrichtigen Sie zuerst den Arzt / Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst (Telefon: 116-117).
  • Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt die Todesbescheinigung aus. Dieser Vorgang muss schnellstmöglich erfolgen.
  • Die Aufbahrung und Abschiednahme ist grundsätzlich auch zuhause möglich. Die maximal zulässige Dauer für eine häusliche Aufbahrung ist in allen Bundesländern unterschiedlich. Sie beträgt in der Regel zwischen 24 und 48 Stunden. Anschließend muss der Verstorbenen von einem Bestattungsinstitut abgeholt werden.
  • Sofern keine häusliche Aufbewahrung gewünscht ist, muss die verstorbene Person in das nächstgelegene Leichenschauhaus gebracht werden. Infolgedessen entstehen Kosten in Höhe von ca. 100€ bis 200€ pro angefangene 24 Stunden. Die Gebühren variieren je nach Einrichtung sehr stark. Bei einer schnellen Abwicklung mit der Überfahrt, können hier Kosten gespart werden.

Beim Trauerfall im Krankenhaus:


  • Der zuständige Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt die Todesbescheinigung aus.
  • Sie haben auch in diesem Fall die Möglichkeit einer Hausaufbahrung, um den Angehörigen eine Verabschiedung in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.
  • Auch hier können durch schnelles Handeln die Kosten für die Aufbewahrung im örtliche Leichenschauhaus reduziert werden.

Melden Sie sich in jeden Fall schnellstmöglich bei uns, um unnötige Kosten bei der Aufbewahrung zu sparen. Durch routiniertes und schnelles Handeln können wir für Sie die Kosten der Aufbewahrung sehr stark reduzieren. Zögern Sie nicht uns auch Mitten in der Nacht oder an Feiertagen anzurufen. Wir sind durchgehend für Sie da. Selbstverständlich können Sie sich auch im Vorfeld über die verschiedenen Optionen kostenlos informieren.


Zur Info: Falls es sich um einen unnatürlichen Tod handelt oder die Todesursache unbekannt ist (z.B. bei einem Unfall, Mord oder Suizid), wird die zuständige Kriminalpolizei die verantwortliche Staatsanwaltschaft informieren und den Verstorbenen vorläufig beschlagnahmen. Erst nach Klärung des Falls, wird der Verstorbene zur Bestattung frei gegeben. Leider entstehen in so einer Situation zusätzliche Kosten. Trotzdem können Sie sich auch hier gerne an uns wenden, damit wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite stehen.




Was muss ich im Fall der Fälle berücksichtigen?


Erforderliche Dokumente die wir für die Abwicklung der Beisetzung von Ihnen brauchen:


  • Personalausweis / Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Sofern vorhanden: Heirats- oder Scheidungsurkunde
  • Ggfs. Nachweis über die Möglichkeit zur Bestattung an jeweiligen Ort
  • Ggfs. Nachweis über das ordnungsgemäße Einsargen durch das beauftragte Bestattungsunternehmen

Weitere Dokumente die durch uns eingeholten werden können:


  • Todesbescheinigung
  • Sterbeurkunde
  • Internationaler Leichenpass

Themen die im Zusammenhang mit dem Todesfall geklärt werden müssen:


  • Bestattungsart (z.B. Erd- oder Urnenbestattung)
  • Ort und Zeitpunkt der Beisetzung (Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung zwingend erforderlich)
  • Rahmen der Beisetzung (z.B. ist die Anwesenheit eines religiösen Vertreters erwünscht oder soll eine musikalische Begleitung stattfinden?)
  • Ist eine Abschiedszeremonie erwünscht? Wenn ja, in welchem Rahmen?
  • Welche Kleidung (ggfs. welchen Schmuck) soll die verstorbene Person tragen?
  • Welcher Blumenschmuck ist gewünscht?
  • Ist die Schaltung einer Traueranzeige gewünscht? Welches Foto soll hierfür verwendet werden?
  • Soll ein Leichenschmaus stattfinden? Wenn ja, in welchem Rahmen?
  • In Abhängigkeit der Rahmenbedingungen müssen ggfs. weitere Themen geklärt werden.

Nachfolgende Institutionen sind vom Ableben zu benachrichtigen (keine abschließende Liste):


  • Arbeitgeber
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Lebens-, Unfall-, Sterbegeldversicherung
  • Bank
  • Einwohnermeldeamt
  • Ggf. Vereine, Verbände, sonstige Vertragspartner und Vermieter

Unser Kontakt für Sie

Ante Lerota

Theodor-Storm-Str. 15

71642 Ludwigsburg


Mobil: 0151 - 11 65 92 13

Tel: 07141 - 92 62 79 (Stuttgart)

oder 069 - 15 44 69 44 (Frankfurt)


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